Bau - & Architektenrecht

Das Baurecht untergliedert sich in Privates Baurecht und Öffentliches Baurecht.

Das private Bauvertragsrecht ist Bestandteil des allgemeinen zivilrechtlichen Werkvertragsrechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen der an der Realisierung eines Bauvorhabens beteiligten Personen. Dies betrifft vornehmlich das Verhältnis des Auftraggebers zum Bauunternehmer, aber auch dessen Verhältnis zum Architekten oder sonstigen Sonderfachleuten.

Ob Großbaustelle oder Eigenheim, Bauvorhaben haben gemein, dass bis zur Erlangung des Werkerfolgs, der Fertigstellung des Bauvorhabens, erheblicher Kapitaleinsatz notwendig ist, weshalb es umso wichtiger ist, in sämtlichen Phasen des Bauens auf einen kompetenten Berater zugreifen zu können.

In der ersten Phase des Bauvorhabens der Vergabe oder Abschluss des Bauvertrags, berate ich Sie im Vorfeld des Abschlusses eines Bauvertrags mit dem Ziel der Vermeidung von späteren Auseinandersetzungen indem präzise und ausgewogene Verträge nach BGB oder VOB/B geschlossen werden, welche klare Regelungen zur Gewährleistung, zur Bauzeit, sowie zur Vergütung enthalten.

In der anschließenden Bauphase führe ich die Beratung von Bauvertragsparteien hinsichtlich der Rechte und Pflichten im Rahmen der Bauabwicklung insbesondere, wenn es bereits während der Bauzeit zu mangelhaften Bauleistungen, Verzögerungen oder sonstigen Streitpunkten kommt. Ein besonderer Beratungsbedarf besteht in dieser Phase auch in der Abnahme des Bauvorhabens, welche bewirkt, dass der Werklohn fällig wird und eine Umkehr der Beweislast dergestalt stattfindet, dass ab diesem Zeitpunkt der Auftraggeber für Mängel beweisbelastet ist und nicht mehr, wie vor der Abnahme, der Auftraggeber für die mangelfreie Herstellung des Bauwerks.

In der letzten Phase des Bauvorhabens, der Phase nach Abnahme, liegt die Beratungstätigkeit schwerwiegend auf der Schlussrechnungsstellung einschließlich der geschuldeten Schlusszahlung sowie dem gesamten Bereich der Gewährleistungsrechte (Mängelansprüche) gegenüber dem Bauunternehmer.

Neben der baubegleitenden Beratung stehe ich Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Rechte vor den Zivilgerichten im Klageverfahren mit gegebenenfalls vorangegangener Beweissicherung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens oder durch Hinzuziehung privater Gutachter und deren Auswahl beiseite. Meine Kanzlei hat bereits zahlreiche Gerichtsverfahren, wie exemplarisch Mangelbeseitigungsklagen, Vorschussklagen, Architekten-haftungsklagen auf Auftraggeberseite aber auch Honorarklagen oder Klagen gegen Subunternehmer auf Auftragnehmerseite erfolgreich zur Zufriedenheit der Mandanten zu Ende führen können.

Neben der Beratung der Bauherren im Architektenrecht, wie beispielsweise in Bezug auf Architektenhaftung und Architektenhonorar betreue ich auch Architekten bei Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Honorar nach HOAI in Fragen des Architektenberufsrechtes, des Urheberrechts oder wehre für die mich beauftragenden Haftpflichtversicherungen oder Architekten Schadenersatzanspüche wegen Fehlplanungen oder Bauüberwachungsfehlern ab.

Ergänzend berate ich im Öffentlichen Baurecht und nehme auch hier vor den Behörden und Gerichten Ihre Interessen wie beispielsweise in Fragen der Zulässigkeit von Bauvorhaben, Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Nachbarwiderspruch etc. war.

Ich hoffe auch Ihnen mit Rat und Tat bei Seite stehen zu dürfen und freue mich auf eine Kontaktaufnahme.

 

Tel: 06 71 - 89 666 490