Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht untergliedert sich im Wesentlichen in die Teilbereiche Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht (zum Beispiel Haftung bei Unfällen) und das Verkehrsvertragsrecht (Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, Reparaturen etc.) Darüber hinaus gehört zum weiten Gebiet des Verkehrsrechts auch das Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (Bußgelder, Verwarnungen) als auch das Fahrerlaubnisrecht.

Einer der Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld nach einem erlittenen Verkehrsunfall.

Da die gegnerischen Versicherungen den Schaden so gering wie möglich halten wollen, erklären sich diese auch ohne anwaltliches Zutun oftmals schnell bereit, im Wege eines aktiven Schadenmanagements bei der Regulierung des Schadens „behilflich zu sein“. Im Zuge dieser Geste ist den Unfallopfern oft nicht bekannt, welche Rechte sie tatsächlich haben und dass diese gegebenenfalls viel weitreichender sind als die „nett gemeinten“ Regulierungsvorschläge. In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig zu wissen, dass Sie bei einem nicht durch Sie verursachten Verkehrsunfall, nicht einmal für die eigenen Anwaltskosten aufzukommen haben. Diese hat nämlich die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung ebenfalls zu zahlen. Gleiches gilt für die Kosten eines unabhängigen KFZ-Gutachters. Ab gewissen Schadenshöhen kann nur durch die Beauftragung eines solchen Gutachters sichergestellt werden, dass der Unfallschaden auch zutreffend der Höhe nach ermittelt wird.

Auch was den immateriellen Schaden, den Personenschaden, angeht, liegt es nicht im Interesse der Versicherung, Sie auf den Anspruch oder darauf hinzuweisen, wie dieser möglichst in großer Höhe realisiert werden kann. Gleiches gilt für den Haushaltsführungsschaden oder Verdienstausfall, sowie Nutzungsausfall während der Reparatur.

Schließlich sollte bei einer Teilschuld, sofern auch eine Kaskoversicherung zur Verfügung steht, das Quotenvorrecht beachtet werden. Hierbei handelt es sich um einen besonderen und sehr komplexen Fall einer Schadenabwicklung, welcher oft mangels Kenntnis, vernachlässigt wird und dazu führen kann, dass Sie auch im Falle einer Teilschuld weit mehr an Ihrem Schaden erstattet bekommen können, als es die eigentliche Haftungsquote zulässt. 

Meine Kanzlei unterstützt Sie vom Tag des Unfalls an über den gesamten Abwicklungszeitraum hinweg bei der effektiven und zeitnahen Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sowohl außergerichtlich als auch, sofern notwendig, auf gerichtlichem Wege.

Neben dem Schwerpunkt der Unfallregulierung liegt der überwiegende Tätigkeitsbereich der Kanzlei im Verkehrsrecht auf dem gesamten Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht. In diesem Bereich sollte durch eine frühe Beauftragung eines Anwalts Akteneinsicht in die Ermittlungsakten genommen werden, bevor Sie sich gegebenenfalls ohne genaue Kenntnis des Ermittlungsstands zur Sache einlassen. Auch in diesen ersten aber gleichwohl wichtigen Schritten bis hin zu potentiell notwendigen Gerichtsverfahren stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Taktische Erwägungen können im Bußgeldverfahren Fahrverbote und Punkte vermeiden und im Strafverfahren die Entziehung der Fahrerlaubnis verhindern. 

Schließlich betreuen ich Sie auch in sämtlichen Fragen des Autokaufs oder der Fahrzeugreparatur umfassend.

Ich hoffe auch Ihnen mit Rat und Tat bei Seite stehen zu dürfen und freue mich auf eine Kontaktaufnahme.

 

Tel: 06 71 - 89 666 490