Erhebliche Mängel nach dem Haus- oder Wohnungskauf
Wer nach dem Erwerb einer Immobilie erhebliche Mängel entdeckt, steht häufig vor hohen Sanierungskosten und einem weitreichenden Gewährleistungsausschluss im notariellen Kaufvertrag. Entscheidend ist dann, welche Eigenschaften zugesagt wurden, welche Angaben vor Vertragsschluss gemacht wurden und ob der Verkäufer bestimmte Umstände kannte.
Arglistiges Verschweigen und fehlerhafte Angaben
Ein Schwerpunkt liegt auf Fällen, in denen Käufer vermuten, dass bekannte Mängel oder sonstige erhebliche Umstände bewusst verschwiegen oder falsch dargestellt wurden. Maßgeblich sind dabei nicht nur der notarielle Vertrag, sondern auch Exposé, Schriftverkehr, Besichtigungen, Zeugen und technische Unterlagen.
Rückabwicklung oder Schadensersatz
Je nach Sachverhalt kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, die Rückabwicklung des Kaufvertrags anzustreben oder Schadensersatz geltend zu machen. Die Kanzlei prüft, welche Rechtsfolge zum konkreten Fall und zur Beweislage passt und vertritt die Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich.
Beweissicherung an der Schnittstelle zum Baurecht
Bei Immobilienmängeln spielen technische Ursachen häufig eine zentrale Rolle. Die fachanwaltliche Erfahrung im Bau- und Architektenrecht erleichtert die Einordnung baulicher Fragen und die Zusammenarbeit mit Sachverständigen. Eine frühe Beweissicherung kann für die spätere Durchsetzung entscheidend sein.

