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Immobilienrecht · Bad Kreuznach

Immobilienrecht

Vertretung nach dem Immobilienkauf – insbesondere bei verschwiegenen Mängeln, arglistiger Täuschung und der Rückabwicklung von Kaufverträgen.

Die langjährige zivilrechtliche Erfahrung und der Fachanwaltsschwerpunkt im Bau- und Architektenrecht ermöglichen eine verknüpfte Betrachtung rechtlicher und baulich-technischer Fragen.
Beratung & Vertretung

Beratung und Vertretung im Immobilienrecht

Bei Streitigkeiten nach dem Immobilienkauf ist eine frühzeitige rechtliche und tatsächliche Aufbereitung häufig entscheidend. Die Kanzlei prüft Ansprüche, Beweislage und das weitere Vorgehen und vertritt Mandanten außergerichtlich und gerichtlich.

Verschwiegene Mängel beim Immobilienkauf

Prüfung von Ansprüchen bei Feuchtigkeit, Schimmel, Bauschäden, nicht offengelegten Umbauten oder anderen erheblichen Mängeln nach dem Kauf.

Arglistige Täuschung beim Hauskauf

Vertretung bei dem Verdacht, dass bekannte Mängel oder wesentliche Umstände bewusst verschwiegen oder unzutreffend dargestellt wurden.

Rücktritt & Rückabwicklung

Prüfung und Durchsetzung einer Lösung vom Kaufvertrag, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für Rücktritt oder andere Rückabwicklungsansprüche vorliegen.

Schadensersatz wegen Immobilienmängeln

Prüfung von Schadensersatzansprüchen und wirtschaftlichen Folgen erheblicher Mängel oder fehlerhafter Angaben beim Immobilienkauf.

Gewährleistungsausschluss

Einordnung vertraglicher Haftungsausschlüsse und der Frage, wann sich Verkäufer darauf nicht oder nur eingeschränkt berufen können.

Beweissicherung & Sachverständige

Sicherung von Zustand, Kommunikation und Kenntnisstand sowie strategische Einbindung geeigneter Sachverständiger.

Erhebliche Mängel nach dem Haus- oder Wohnungskauf

Wer nach dem Erwerb einer Immobilie erhebliche Mängel entdeckt, steht häufig vor hohen Sanierungskosten und einem weitreichenden Gewährleistungsausschluss im notariellen Kaufvertrag. Entscheidend ist dann, welche Eigenschaften zugesagt wurden, welche Angaben vor Vertragsschluss gemacht wurden und ob der Verkäufer bestimmte Umstände kannte.

Arglistiges Verschweigen und fehlerhafte Angaben

Ein Schwerpunkt liegt auf Fällen, in denen Käufer vermuten, dass bekannte Mängel oder sonstige erhebliche Umstände bewusst verschwiegen oder falsch dargestellt wurden. Maßgeblich sind dabei nicht nur der notarielle Vertrag, sondern auch Exposé, Schriftverkehr, Besichtigungen, Zeugen und technische Unterlagen.

Rückabwicklung oder Schadensersatz

Je nach Sachverhalt kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, die Rückabwicklung des Kaufvertrags anzustreben oder Schadensersatz geltend zu machen. Die Kanzlei prüft, welche Rechtsfolge zum konkreten Fall und zur Beweislage passt und vertritt die Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich.

Beweissicherung an der Schnittstelle zum Baurecht

Bei Immobilienmängeln spielen technische Ursachen häufig eine zentrale Rolle. Die fachanwaltliche Erfahrung im Bau- und Architektenrecht erleichtert die Einordnung baulicher Fragen und die Zusammenarbeit mit Sachverständigen. Eine frühe Beweissicherung kann für die spätere Durchsetzung entscheidend sein.

Häufige Fragen

Erste Orientierung

Kurze Antworten auf typische Fragen. Eine Prüfung des konkreten Einzelfalls ersetzen sie nicht.

Was sollte ich tun, wenn ich nach dem Kauf einen erheblichen Mangel entdecke?

Zustand und Unterlagen sollten gesichert werden. Vor umfangreichen Sanierungen ist zu prüfen, ob eine sachverständige Beweissicherung erforderlich ist und welche Erklärungen gegenüber der Gegenseite abgegeben werden sollten.

Ist ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag immer wirksam?

Ein Gewährleistungsausschluss kann weit reichen, beantwortet aber nicht jede Fallgestaltung. Bei bewusst verschwiegenen Mängeln oder bestimmten Vereinbarungen kann eine genauere rechtliche Prüfung erforderlich sein.

Kann ein Immobilienkauf rückabgewickelt werden?

Das hängt von den konkreten Voraussetzungen, der Art des Mangels, den vertraglichen Regelungen und der Beweislage ab. Die Rückabwicklung ist deshalb anhand des Einzelfalls zu prüfen.

Fortbildung & Qualität

Kontinuierliche fachliche Weiterbildung.

Dokumentierte Fortbildung als Teil des anwaltlichen Qualitätsanspruchs.

Fortbildungsnachweise – Qualität durch Fortbildung und Fortbildungsbescheinigung des DAV
Kontakt

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